Offizielle Freigabe der Verladung

Wir bieten Ihnen die Achslastverwiegung mit amtlicher Anerkennung. Sie sichern damit noch auf dem Werksgelände die vorschriftsmäßige Beladung. Im Haftungsfall sind Sie auf Verlader- und Spediteursseite - sowohl auf der persönlichen als auch auf der Unternehmensebene - abgesichert. Zudem vermeidet unsere amtlich anerkannte Verwiegung im Falle einer Polizeikontrolle die Transportverzögerung durch langwieriges Nachwiegen oder das Festsetzen des LKWs bei Überladung von Achsen.

Das können Sie erwarten:

  • Fristgerechte Verfügbarkeit des Verwiegefahrzeugs
  • Professionelle Durchführung der Verwiegung
  • Amtlich anerkanntes Gutachten
  • Ausschluss von Transportverzögerungen
  • Vermeiden von Überladung